In einem Brunnen fließt Wasser, im Hintergrund sitzen Menschen in einer Gaststätte

Regionalentwicklung

Die Förderung der ländlichen Räume mit gleichwertigen Lebensverhältnissen ist das Ziel der Hessischen Landesregierung – ganz nach dem Motto „Landleben – ja bitte!“

Förderung über LEADER 2023-2027

Ziel der hessischen Landespolitik ist es, die ländlichen Räume zu stärken. Dabei spielen insbesondere folgende Handlungsfelder eine Rolle: Daseinsvorsorge, Wirtschaft und Arbeit, Freizeit und Kultur, Tourismus und Naherholung, Bioökonomie und Regionalität. Alle ländlichen Regionen können sich ab jetzt für die neue Förderperiode bewerben.

LEADER ist eine EU-Förderstrategie zur Mobilisierung und Umsetzung der Entwicklung in ländlichen Gemeinschaften. Wesentliche Grundlage ist das Engagement der Regionen, ihrer politischen Entscheidungsträger und ihrer gesellschaftlichen Gruppierungen. Öffentlich-private Partnerschaften entfalten in eigener Verantwortung Initiativen, erkennen Stärken und Schwächen, formulieren Ziele, bestimmen Entwicklungsstrategien und legen diese in regionalen Entwicklungskonzepten (REK) dar.

Die aktuellen LEADER-Regionen stellen sich in der folgenden Broschüre vor:

Was wird gefördert?

  • Erstellung einer lokalen Entwicklungsstrategie,
  • Laufende Ausgaben der Lokalen Aktionsgruppe (Regionalmanagement und Sachkosten)
  • Informations- und Beratungsleistungen, Konzepte
  • Investitionen in ländliche Infrastruktureinrichtungen
  • Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen und Vorhaben der Daseinsvorsorge,
  • Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen,
  • Gründung und Entwicklung von touristischen Kleinunternehmen und Kleinunternehmen des Gastgewerbes 
  • Vorhaben zur landtouristischen Entwicklung und Naherholung
  • Vorhaben der Bioökonomie und des nachhaltigen Konsumverhaltens
  • Regionalbudget

Was ist die Grundlage für eine Förderung?

Die Lokale Entwicklungsstrategie (LES) und die Einrichtung einer Lokalen Aktionsgruppe (LAG) als Träger der lokalen Entwicklungsstrategie sind Voraussetzung für die Anerkennung als Fördergebiet. Die LES, welche unter Einbeziehung der Bevölkerung und der relevanten Interessengruppen entwickelt wurden, stellen die Grundlage der LEADER-Förderung dar. Die LAG legt auf dieser Grundlage fest, welche Projekte finanziell unterstützt werden sollen.

Schlagworte zum Thema